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Mitgliederversammlung des Förderverein Bornheim e.V.

Einladung

Sehr geehrte Damen und Herren,

sie werden hiermit recht herzlich zur Mitgliederversammlung des Förderverein Bornheim e.V.

am Dienstag, den 21.03.2017  um 19:30 Uhr ins Gemeindezentrum Oswaldhöhe – Bornheim eingeladen.

Tagesordnung:

  1. Eröffnung der Mitgliederversammlung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Genehmigung der Niederschrift über die Mitgliedervers. vom 06.04.2016
  3. Bericht des Vorstandes (1. Vorsitzender, Schriftführer)
  4. Finanzbericht 2016 / 2017
  5. Bericht der Kassenprüfer
  6. Entlastung des Vorstandes
  7. Satzungsänderung von § 8 (2) und § 9 (1) auf Antrag des Vorstandes
  8. Aktivitäten und Projekte in 2017 und 2018
  9. Beteiligung und Ausrichtung an Veranstaltungen 2017
  10. Verschiedenes
  11. Schließen der Mitgliederversammlung

 

Zu Pkt.7 Satzungsänderung:

  • 8 Gegenstand der ordentlichen Mitgliederversammlung

(2) Vorschläge zur Tagesordnung oder Anträge, die auf der Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung gestellt werden sollen, müssen mindestens drei zwei Wochen vor dem Versammlungstermin schriftlich unter Angabe der Gründe eingereicht werden.

  • 9 Einberufung der Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstandsvorsitzenden Vorstand unter Angabe des Tagungsortes und des Termins sowie der Tagesordnung mindestens drei Wochen vor dem Versammlungstermin schriftlich einberufen. Die Einberufung muss mindestens 15 Tage vor dem Sitzungstag zur Post gegeben werden. Eine formlose Ankündigung soll mindestens sechs Wochen vorher erfolgen. Aus wichtigem Grund kann der Vorstand durch Beschluss die Einberufungsfrist abkürzen.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Reiner Schwürzinger (Schriftführer)