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Informationen zur Gemeinderatssitzung vom 07. Dezember 2016

Am 07. Dezember 2016 fand im Gemeindezentrum Oswaldhöhe die 23. öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Bornheim statt.

Auf der Tagesordnung standen unter anderem Informationen und eine weitere Beschlussfassung zur Gestaltung der Grünflächen am Mörsweg. die Beratung und Beschlussfassung zur Gestaltung eines Ortslogos, Stellungnahmen zum Bebauungsplan Solarpark Lonsheim auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Lonsheim und zum Entwurf einer Dritten LVO zur Änderung der LVO über das LEP (3. Teilfortschreibung LEP IV), sowie die Gewährung eines Zuschusses an die TuS Bornheim.

 

 

Sachstand Gestaltung Anbindung Mörsweg

 

Ortsbürgermeisterin Steingaß informierte den Rat, dass die Fundamente mit den Bodenhülsen durch die Firma Sandstein Baron gefertigt werden. Aufgrund der Ausmaße des Fundamentes und aus haftungsrechtlichen Gründen ist es angebracht die Fundamente durch eine Fachfirma anfertigen zu lassen.

 

Angestrebt wird zudem eine Beleuchtung des Schriftbildes vor der Mauer. Die Ortsbürgermeisterin hat hierzu ein Angebot der EWR eingeholt. Der Strom könnte von der Straßenlaterne zur Mauer gelegt werden. Inklusive der Tiefbauarbeiten beläuft sich das Angebot auf 4.500,00 Euro.

 

Dieses Angebot erschien dem Gemeinderat zu hoch. Um dennoch einen Stromanschluss herstellen zu können wird in Eigenleistung ein Stromkabel bis an die Straße gelegt, damit es dann zu gegebener Zeit angeschlossen werden kann.

 

Der Gemeinderat beschloss einstimmig an der Mauer eine Hintergrundbeleuchtung des noch zu bestellenden Willkommensschildes vorzusehen. Der Anschluss des Kabels wird aber zunächst noch zurückgestellt.

 

 

Beratung und Beschluss zum Ortslogo

 

Die Ortsbürgermeisterin legt dem Gemeinderat mehrere bisher kostenlose Vorentwürfe zum Ortslogo vor. Nach eingehender Diskussion fasst der Gemeinderat einstimmig den Beschluss den Designer mit einem Feinentwurf des Ortslogos zu beauftragen.

 

 

 

Bebauungsplan Solarpark der Ortsgemeinde Lonsheim

 

Die Errichtung des Solarparks war bereits Gegenstand der Beratungen im Gemeinderat. Die vorgesehene Fläche tangiert nicht die Belange der Ortsgemeinde. Der Gemeinderat beschließt daher einstimmig zu dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes keine Stellungnahme abzugeben.

 

 

 

Entwurf der Dritten LVO zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms IV

 

Wesentliche Inhalte des vorliegenden Entwurfes einer Landesverordnung zur Änderung des LEP IV sind die Ausweisung weiterer Gebiete, in denen keine Windenergieanlagen errichtet werden dürfen. Hierbei handelt es sich vor allem um Natur- und Wasserschutzgebiete.

 

Zudem erhöhen sich die Abstandsflächen für neu zu errichtende Windräder. Diese dürfen beim Repowering ggf. unterschritten werden, wenn gleichzeitig die Anzahl der Anlagen reduziert wird.

 

Die Änderungen haben keine unmittelbaren Auswirkungen auf die ausgewiesenen Vorrangflächen im Gebiet der Ortsgemeinde Bornheim. Auch ein Repowering ist in absehbarer Zeit nicht zu erwarten.

 

Der Gemeinderat beschloss daher einstimmig zur vorliegenden LVO zur 3. Änderung des LEP IV keine Stellungnahme abzugeben.

Zuschussantrag des TUS Bornheim

 

Dem Gemeinderat lag ein Antrag der TUS Bornheim vor die Teilnahme der Tanzgruppe Destination an der World Gym for Life Challenge im norwegischen Oslo aus dem Etat der Vereinsförderung zu bezuschussen.

 

Die Ortsgemeinde Bornheim beschloss einstimmig die Teilnahme der Tanzgruppe Destination an der World Gym for Life Challenge mit 1.000,00 Euro zu unterstützen.

 

 

 

Mitteilungen und Verschiedenes

 

Die Ortsbürgermeisterin informierte den Rat darüber, dass vom Land geplant wird im Bereich der Autobahnanschlussstelle Bornheim an der A 61 einen Mitfahrerparkplatz herzustellen.

 

Die Spülmaschine für das GZO wurde geliefert, montiert und war bereits im Einsatz.

 

Für das Haushaltsjahr 2017 wird vorgeschlagen folgende Beträge bzw. Maßnahmen zu berücksichtigen:

 

Es wird angeregt seitens der Gemeinde einen Böschungsmulcher anzuschaffen und eigenständig Pflegearbeiten in der Gemarkung durchführen zu können. Den Neupreis schätzt er auf ca. 5.000,00 Euro.

 

Ein RM beziffert die Kosten für die Anschaffung einer Geschwindigkeitswarnanlage auf 3.500,00 Euro.

 

Für die Unterhaltungs- und Pflegearbeiten des Gemeindedieners soll ein Anhänger angeschafft werden. Es wird ein Betrag in Höhe von 1.500,00 Euro eingeplant.

 

Eingestellt wird ein Kostenansatz für die 1250 Jahr Feier in Höhe von 3.000,00 Euro.

 

Ein RM regt an für die Neuausstattung des Kindergartens nach der Fertigstellung des Neubaus einen Zuschuss von 3.000,00 Euro einzustellen.

 

Alle Beträge werden der Verbandsgemeinde zur Berücksichtigung bei den Haushaltsplanungen gemeldet.