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Informationen zur Gemeinderatssitzung vom 25. Oktober 2016

Am 25. Oktober 2016 fand im Gemeindezentrum Oswaldhöhe die 22. öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Bornheim statt.

Auf der Tagesordnung standen unter anderem die Anpassung der Geschäftsordnung des Gemeinderates an die gesetzlichen Änderungen, Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand und die Ausübung des Wahlrechts nach § 27 Abs. 22 UstG, sowie der Beschluss über die Neuanschaffung einer Spülmaschine für das Gemeindezentrum.

 

 

Anpassung der Geschäftsordnung des Gemeinderates

 

In Folge der Änderung der Gemeindeordnung durch das Landesgesetz zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene wurde auch die Mustergeschäftsordnung für Gemeinderäte angepasst.

Neben einigen redaktionellen Änderungen wurde insbesondere § 5 der Geschäftsordnung, welcher die Öffentlichkeit der Sitzungen des Gemeinderates regelt an die gesetzlichen Bestimmungen angepasst

Die Änderungen an der Geschäftsordnung wurden durch den Gemeinderat einstimmig beschlossen

 

 

Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand ab 2017

Mit Einführung eines neuen § 2b UstG mit Wirkung zum 01.01.2017 wurde die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand grundlegend neu geregelt und an europäisches Recht angepasst.

Der Gesetzgeber hat eine Übergangsregelung in der Form vorgesehen, dass die betroffenen Personen des öffentlichen Rechts das Wahlrecht haben, ob sie das neue Recht bereits ab 2017 anwenden oder noch bis einschließlich 2020 nach bisherigem Recht behandelt werden wollen.

Die Verbandsgemeinde hat in einer Beschlussvorlage Argumente für eine Ausübung des Wahlrechtes aufgeführt. So wird darauf hingewiesen, dass es noch eine Vielzahl von Rechtsunsicherheiten gibt, da insbesondere eine Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe enthalten sind, deren konkrete Auslegung noch nicht einmal ansatzweise vorgenommen wurde bzw. erkennbar wird.

Zudem kann das Wahlrecht in Zukunft jederzeit widerrufen werden, während bei Nichtausübung des Wahlrechts ab 01.01.2017 unwiderruflich das neue Recht gilt.

Der Gemeinderat beschließt bei 4 Enthaltungen und keiner Gegenstimme von der Ausübung des Wahlrechts Gebrauch zu machen.

 

Beschluss über die Anschaffung einer neuen Spülmaschinen für das Gemeindezentrum

Ratsmitglied Jörg Thom erläuterte, dass von den angefragten Firmen nur die Firma Schaberger aus Gau-Algesheim ein Angebot abgegeben habe. Sie war in der Vergangenheit immer ansprechbar und hat Reparaturen zuverlässig durchgeführt.

Die Firma Schaberger hat drei verschiedene Modelle angeboten. Die Ausstattung der Maschinen ist im Wesentlichen gleich. Die Entsalzungseinheiten sind in alle Maschinen eingebaut.

Nach eingehender Diskussion der Vor und Nachteile interner und externer Entsalzungseinheiten beschließt der Gemeinderat einstimmig die Anschaffung einer Spülmaschine mit interner Entsalzungseinheit.

Weiterhin beschließt der Gemeinderat den Kauf einer neuen Glasspülmaschine für den Getränkeausschank.

 

Mitteilungen und Verschiedenes

Die Ortsbürgermeisterin dankt Detlef Krause, Heinz-Günter Zimmer und Wolfgang Köhler für den Austausch der Leuchtmittel im GZO.

In der Raiffeisenbank wird für die Spendensammlung für die Kriegsgräber wieder eine Spendenbox bereitgestellt.

Am 13.11.2016 um 10.00 Uhr findet in der Aussegnungshalle die Gedenkfeier zum Volkstrauertag statt. Der Gemeinderat wird um rege Teilnahme gebeten.

Der Neujahrsempfang ist für den 08.01.2016 geplant.

Die Straßenreparaturen im Finkenweg wurden durchgeführt.

Für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung liegt der Zuschussbescheid vor. Es wird ein Zuschuss in Höhe von ca. 12.156,00 Euro gewährt, der aber erst 2018 ausgezahlt wird.

Die VG Alzey-Land beabsichtigt die Einführung eines Bürgerbusses. 80 % der Kosten übernimmt die Verbandsgemeinde, 20 % zahlen die beteiligten Gemeinden entsprechend ihrer Einwohnerzahl. Benötigt werden ehrenamtliche Helfer, insbesondere Fahrer. Die Ortsgemeinden werden gebeten bei der Suche z.B. durch persönliche Ansprachen behilflich zu sein.

Ein Ratsmitglied weist darauf hin, dass die Markierungen im Plattenweg verblassen. Der Gemeinderat spricht sich dafür aus zunächst auf eine Nachmarkierung zu verzichten. Ggf. muss die Beschilderung angepasst werden (eingeschränktes Halteverbot mit dem Zusatz Parken in markierten Flächen erlaubt, ist zu entfernen).

Des Weiteren informiert ein Ratsmitglied, dass der Schwerlastverkehr in der Bahnhofstraße aktuell durch parkende Fahrzeuge und dem Baugerüst vor einem Wohnhaus, stark behindert wird und regt an ggf. ein einseitiges Halteverbot anzuordnen. Mehrere Ratsmitglieder sprechen sich dagegen aus.

Der Vorsitzende des Fördervereins Bornheim teilt mit, dass dieser 2016 sein 10jähriges Jubiläum feiert. Aus diesem Anlass wird Chantal am zweiten Advent ein Konzert in der Gemeindehalle geben. Er bittet den Gemeinderat, das Konzert im Familien- und Freundeskreis zu bewerben. Darüber hinaus werden noch Helfer u. a. für den Ausschank und die Bewirtung der Gäste benötigt.