Bornheim bewegt – Projektförderung 2026

Das Förderprogramm „Bornheim bewegt“ 2026 ist eine Initiative des Fördervereins Bornheim e.V., mit der gezielt bürgerschaftliches Engagement in der Ortsgemeinde gestärkt und gemeinwohlorientierte Projekte unterstützt werden sollen. Grundlage der Maßnahme ist der Satzungszweck des Vereins, insbesondere die Förderung der Landschaftspflege sowie kultureller Aktivitäten und des Gemeinschaftslebens in Bornheim . Ziel ist es, die Eigeninitiative von Bürgerinnen und Bürgern zu aktivieren, neue Ideen für den Ort zu ermöglichen und gleichzeitig sichtbare sowie nachhaltige Verbesserungen im Gemeindeleben zu erreichen.

Für das Förderjahr 2026 stellt der Verein ein Gesamtbudget in Höhe von 2.000 € zur Verfügung. Dieses Budget kann flexibel eingesetzt werden, entweder zur vollständigen Förderung eines einzelnen Projekts oder zur anteiligen Unterstützung mehrerer kleinerer Vorhaben. Dabei wird besonderer Wert darauf gelegt, dass die geförderten Projekte möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen und öffentlich zugänglich oder nutzbar sind. Der Förderansatz ist bewusst niedrigschwellig gestaltet, um eine breite Beteiligung zu ermöglichen und Hemmschwellen bei der Antragstellung zu reduzieren.

Gefördert werden insbesondere Projekte, die einen konkreten Beitrag zur Entwicklung der Ortsgemeinde leisten. Dazu zählen beispielsweise Maßnahmen zur Aufwertung öffentlicher Flächen, Projekte im Bereich Umwelt- und Naturschutz, kulturelle und heimatgeschichtliche Initiativen sowie generationenübergreifende oder gemeinschaftsfördernde Vorhaben. Voraussetzung ist stets ein klarer Bezug zu Bornheim sowie ein erkennbarer Nutzen für die Allgemeinheit.

Die Teilnahme am Förderprogramm steht Bürgerinnen und Bürgern, Initiativen, Gruppen und Vereinen offen. Die Bewerbung erfolgt in einem vereinfachten Verfahren, bei dem die Projektidee, der geplante Nutzen, ein Zeitrahmen sowie eine grobe Kostenübersicht dargestellt werden. Der vorgesehene Umsetzungszeitraum ist Bestandteil der Bewerbung und wird bei der Bewertung berücksichtigt.

Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt durch ein Gremium, das sich aus dem Vorstand des Fördervereins sowie zwei von der Mitgliederversammlung gewählten Mitgliedern zusammensetzt. Die Entscheidung basiert auf transparenten Kriterien, insbesondere dem Nutzen für die Allgemeinheit, der Umsetzbarkeit, der Nachhaltigkeit und dem Beitrag zum Gemeinschaftsleben. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Nach der Bewilligung sind die Projekte innerhalb des beantragten Zeitraums umzusetzen, wobei die Förderzusage für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab Erteilung gültig ist. Nach Abschluss des Projekts ist ein kurzer Sachbericht vorzulegen, der die Durchführung und die erreichten Ergebnisse dokumentiert, ergänzt durch eine einfache Abrechnung der verwendeten Mittel.

Mit dem Förderprogramm „Bornheim bewegt“ schafft der Förderverein Bornheim e.V. ein strukturiertes, transparentes und zugleich praxisnahes Instrument zur Förderung lokaler Initiativen. Die Maßnahme trägt dazu bei, das ehrenamtliche Engagement im Ort zu stärken, neue Akteure einzubinden und die Lebensqualität in Bornheim durch konkrete Projekte nachhaltig zu verbessern.

Bewerbungsfrist: 31.05.2026
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Meldeformular Förderung 2026