am Montag, den 13. September 2021
um 18.30 Uhr im GZO

 

Das Land Rheinland-Pfalz hat mit Gesetz vom 5. Mai 2020 die grundsätzlich flächendeckende Einführung der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge beschlossen. Auch die Gemeinden und Städte, die zurzeit noch einmalige Straßenbaubeiträge erheben, bei denen nur die Anlieger zahlen müssen, werden nun, unter Einräumung einer Übergangsfrist, umstellen müssen.

Mit der flächendeckenden Einführung wiederkehrender Beiträge wird der vielfach als unzumutbar hohen Belastung durch Einmalbeiträge entgegengewirkt. Alle Einwohner/Anlieger des Ortes bzw. eines Ortsteils beteiligen sich solidarisch an den Kosten der Verkehrsanlagen, die der Erneuerung, der Erweiterung, dem Umbau oder der Verbesserung dienen.

Auch mit der Einführung von wiederkehrenden Beiträgen besteht nach wie vor die Möglichkeit (mitunter sogar die rechtliche Verpflichtung) der Verschonung solcher Grundstücke, die in jüngerer Vergangenheit für Erschließung oder Ausbau gezahlt haben. Damit werden diese Grundstücke erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Zahlung wiederkehrender Beiträge herangezogen.

Die Ortsgemeinde Bornheim möchte an der oben genannten Veranstaltung ihre Bürgerinnen und Bürger über dieses Thema informieren und offene Fragen dazu beantworten.

Wir bitten um vorherige Anmeldung bis zum 10. September 2021, da die Besucherzahl je nach geltenden Corona-Auflagen am Tag der Veranstaltung begrenzt ist: per Mail an buergermeister@bornheim-rheinhessen.de oder telefonisch unter 06734 960426.
Bitte geben Sie zusammen mit Ihrem Vor- und Zunamen, Anschrift, Tel.-Nr. die Information an, ob Sie geimpft/genesen oder einen Nachweis über einen Negativ-Corona-Test mitbringen.