Am 26. April 2017 fand im Gemeindezentrum Oswaldhöhe die 26. öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Bornheim statt.
Auf der Tagesordnung stand die Neufassung der Wegesatzung der Ortsgemeinde Bornheim. Im nichtöffentlichen Teil wurde zudem die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der VG Alzey-Land, Teilbereich Siedlungsentwicklung, diskutiert und beschlossen.
Neufassung der Wegesatzung
Die alte Satzung der Ortsgemeinde Bornheim datiert vom 12.01.2000. Die Mustersatzung für die Erhebung von Feldwegebeiträgen wurde durch den Gemeinde- und Städtebund überarbeitet und angepasst. Die Satzung wurde bereits gerichtlich überprüft und gab keinen Grund zur Beanstandung.
Die Verbandsgemeinde regt nunmehr eine Neufassung der Wegebeitragssatzung an, damit möglichst alle Wegebeiträge der Ortsgemeinden auf gleicher rechtlicher Basis erhoben werden. Dies ermöglicht insbesondere eine leichtere rechtliche Umsetzung durch die Verwaltung der Verbandsgemeinde.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld-, Weinbergs- und Waldwege gem. dem vorliegenden Muster.