Dieser Hof gehörte dem Augustiner Chorherrenstift in Flonheim. Nach der Reformation nahmen ihn die Wild-, Rau- und Rheingrafen in Besitz.
Einige Fundstücke verweisen auf die Möglichkeit, dass bereits die Römer den Vorgängerbau errichtet haben, eine Villa Rustica als Beispiel eines typisch römischen Bauernhofs.

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Ein großes Gut gehörte dem Augustiner-Chorherrenstift in Flonheim. Nach dem Zins- und Lagerbuch aus den Jahren 1390/1400 war es fast 160 Morgen groß. Um die Mitte des 16. Jahrhunderts führten die Rheingrafen die lutherische Religion ein und zogen wahrscheinlich auch den Besitz des Stiftes ein; denn im Alzeyer Salbuch von 1576 lesen wir von einem rheingräflichen Gut in Bornheim. Nach dem Lagerbuch der Gemeinde Bornheim von 1754 umfasste es 165 Morgen Feld, 3 1/4 Morgen Wiesen und 2 1/3 Morgen Weingarten. Da die Größe beider Güter fast übereinstimmt ist anzunehmen, dass das rheingräfliche Gut ursprünglich dem Augustiner-Chorherrenstift in Flonheim gehört hatte. Das Gut lag in der Eulenhecke Nr. 5.

Quelle: Festschrift „768 – 2018, 1250 Jahre Bornheim“, Ausschnitt aus dem Kapitel „Bornheim in Vergangenheit und Gegenwart“ von Lehrer Hans Hauburger